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Freie Ladefläche vor der Tür

Halteverbotszone in Berlin beantragen

Eine Halteverbotszone für den Umzug beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, in dem die Straße liegt. Rechnen Sie mit mindestens vier Werktagen Vorlauf, Samstag und Sonntag zählen dabei nicht mit, und die Schilder müssen zwei volle Tage vor dem Umzug stehen. Wir übernehmen Antrag, Aufbau und Abbau ab 59 Euro für eine Adresse und ab 89 Euro für beide.

Stoppschild und zwei Straßenschilder vor hohen Altbaufassaden
Stoppschild und zwei Straßenschilder vor hohen Altbaufassaden
  • Antrag beim Bezirk, mindestens vier Werktage vor dem Umzugstag
  • Schilder stehen zwei volle Tage vorher, sonst greift die Zone gegenüber Falschparkern nicht
  • Zehn bis fünfzehn Meter Länge, mit Möbellift eher zwanzig
  • Antrag, Aufstellen und Abbauen sind im Preis enthalten, Sie müssen nichts organisieren

Wer die Zone genehmigt und wie lange das dauert

Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, in dem die Straße liegt, nicht Ihr Wohnbezirk und keine zentrale Landesstelle. Bei einem Umzug von einem Bezirk in einen anderen sind es deshalb zwei getrennte Anträge bei zwei Ämtern, die unabhängig voneinander bearbeitet werden und auch unterschiedlich schnell antworten können. Genau daran scheitern Umzüge, die sonst durchgeplant sind.

Der Mindestvorlauf beträgt vier Werktage. Werktage heißt: Samstag und Sonntag zählen nicht mit, gesetzliche Feiertage ebenfalls nicht. Ein Umzug am Samstag muss also spätestens am Montag der Woche davor angemeldet sein, und wenn in dieser Woche ein Feiertag liegt, verschiebt sich der letzte mögliche Antragstag noch weiter nach vorn. Wer erst am Mittwoch für den Freitag anruft, bekommt keine Zone mehr, egal wie dringend es ist.

Zum Monatswechsel liegen bei den Ämtern deutlich mehr Anträge als in der Monatsmitte. Wir planen deshalb bei Terminen am 28. bis 31. mit spürbar mehr Vorlauf und beantragen die Zone, sobald der Termin steht. Sie geben uns Datum, beide Adressen und die ungefähre Uhrzeit, alles andere läuft ohne Sie. Anfragen können Sie auch abends und am Wochenende, die Ämter selbst arbeiten allerdings nur werktags.

Warum die Schilder zwei volle Tage vorher stehen müssen

Die Genehmigung allein sperrt keinen einzigen Parkplatz. Wirksam wird die Zone erst durch die aufgestellten Schilder, und zwischen dem Aufstellen und dem Beginn des Verbots muss eine Vorlauffrist liegen. In der Praxis heißt das: Die Schilder stehen zwei volle Tage vorher. Wer sein Auto am Vorabend abstellt und am nächsten Morgen zurückkommt, soll die Chance haben, das Schild überhaupt gesehen zu haben.

Daraus folgt der wichtigste Punkt für Sie: Fahrzeuge, die bereits vor dem Aufstellen der Schilder dort standen, genießen Bestandsschutz. Sie parken nicht verbotswidrig und dürfen auch nicht umgesetzt werden. Nur wer nach dem Aufstellen in die Zone einfährt, parkt im Halteverbot und muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug bewegt wird.

Deshalb dokumentieren wir das Aufstellen mit Fotos, auf denen Datum und Uhrzeit erkennbar sind, und notieren die Kennzeichen der Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt schon in der Zone stehen. Ohne diesen Nachweis lässt sich am Umzugstag nicht mehr klären, wer zuerst da war, und das Ordnungsamt entscheidet dann zu Ihren Ungunsten. Diese fünf Minuten Aufwand sind der Grund, warum die Zone am Ende auch funktioniert.

Halteverbotszone, Umfang und Preis
LeistungEnthaltenPreis ab
Halteverbotszone, eine AdresseAntrag, Schilder, Aufbau und Abbau59 €
Halteverbotszone, beide AdressenZwei Anträge, Schilder, Aufbau und Abbau89 €
Möbellift bis 4. EtageHalber Tag mit Bedienung, Zone dann rund 20 Meter179 €

Beträge inklusive Mehrwertsteuer. Der Antrag braucht mindestens vier Werktage Vorlauf, Wochenenden und Feiertage zählen dabei nicht mit.

Wenn am Umzugstag trotzdem ein Auto in der Zone steht

Das kommt vor, in dicht geparkten Berliner Straßen sogar häufig. Wichtig ist, was Sie dann nicht tun: nicht selbst schieben, nicht zuparken, nicht mit Zetteln arbeiten und keine Diskussion mit unbeteiligten Anwohnern beginnen. Verständigt wird die Polizei oder das Ordnungsamt, und zwar sofort, nicht erst wenn der LKW schon zwanzig Minuten in zweiter Reihe steht.

Bis ein Fahrzeug umgesetzt ist, vergehen erfahrungsgemäß dreißig bis neunzig Minuten. Diese Zeit ist der eigentliche Grund, warum wir die Zone lieber ein paar Meter zu lang als zu kurz beantragen und warum wir bei größeren Umzügen einen Puffer in den Ablauf legen. Läuft der Umzug in dieser Wartezeit, zählt sie als Arbeitszeit, was den Termin unnötig verteuert.

Wenn das Fahrzeug nachweislich nach dem Aufstellen der Schilder eingefahren ist, trägt in der Regel dessen Halter die Kosten der Umsetzung. Steht es dort mit Bestandsschutz, hilft nur Umplanen: Wir laden dann am nächsten freien Stück der Zone, holen bei Bedarf den Möbellift dazu oder verlängern den Tragweg. Auch das geht, kostet aber Zeit, und Zeit ist bei stundenweiser Abrechnung der teuerste Posten.

Wo eine Halteverbotszone nicht genehmigt wird

Nicht jede Stelle vor der Haustür ist genehmigungsfähig. Die Behörde prüft die Verkehrssicherheit, und an einigen Orten fällt die Antwort ohne Ermessensspielraum aus. Wer das vorher weiß, spart sich eine Woche Wartezeit auf eine Ablehnung.

  • Kreuzungsbereiche und Einmündungen, weil dort die Sicht frei bleiben muss
  • Bushaltestellen und der Bereich davor, auch wenn gerade keine Linie fährt
  • Feuerwehrzufahrten und Rettungswege, ohne jede Ausnahme
  • Radwege und Radfahrstreifen, ein Ausweichen der Radfahrer auf die Fahrbahn wird nicht genehmigt
  • Stellen, an denen ohnehin ein absolutes Halteverbot gilt, dort ist die Zone überflüssig

Wie lang die Zone sein muss

Für einen Transporter oder einen LKW mit Rampe rechnen wir mit zehn bis fünfzehn Metern. Das entspricht ungefähr zwei bis drei Pkw-Längen und lässt genug Raum, um einzuparken, die Rampe auszuklappen und hinter dem Fahrzeug zu arbeiten, ohne auf der Fahrbahn zu stehen. Kürzer sollte die Zone nicht sein, weil sich sonst genau ein Kleinwagen mittig hineinstellt und die Fläche unbrauchbar macht.

Kommt ein Möbellift dazu, planen wir eher zwanzig Meter. Der Lift braucht eine eigene Standfläche, muss abgestützt werden und darf nicht direkt am Fahrzeug kleben, weil die Helfer zwischen Lift und Ladefläche arbeiten. Auch die Fassade spielt mit: Der Lift muss ungefähr im richtigen Winkel zum Fenster oder Balkon stehen, und dieser Punkt liegt nicht immer genau vor der Haustür.

Bei engen Einbahnstraßen, Kopfsteinpflaster oder Baustellen in der Nähe sehen wir uns die Stelle vorher an. Manchmal ist die gegenüberliegende Straßenseite die bessere Lösung, manchmal die Seitenstraße um die Ecke mit zehn Metern mehr Tragweg. Diese Entscheidung fällt vor dem Antrag, denn nachträglich ändern lässt sich die genehmigte Stelle nicht mehr ohne neuen Vorlauf.

Warum sich die Zone fast immer rechnet

Viele überlegen, ob sich die 59 Euro sparen lassen. Rechnen Sie kurz mit: Ein LKW mit zwei Umzugshelfern kostet ab 48 Euro je Stunde, eine dritte Kraft ab 25 Euro je Stunde, zusammen also rund 73 Euro je Stunde. Eine halbe Stunde Parkplatzsuche an der ersten Adresse kostet damit rund 36 Euro. Passiert dasselbe an der zweiten Adresse, sind Sie bei rund 73 Euro und haben noch keinen einzigen Karton getragen. Die Zone für beide Adressen kostet ab 89 Euro und enthält Antrag, Schilder, Aufbau und Abbau.

Der größere Posten ist ohnehin nicht die Suche, sondern der Tragweg. Wer vierzig Meter weiter hinten parkt, legt diese Strecke bei einem Zweizimmerhaushalt einige Dutzend Mal zurück, hin und zurück. Das summiert sich schnell auf ein bis zwei zusätzliche Arbeitsstunden, also auf 73 bis 146 Euro bei drei Kräften. Dazu kommt das Risiko, mit Möbeln über einen belebten Gehweg zu laufen.

Deshalb ist die Halteverbotszone bei uns kein Zusatzverkauf, sondern der Normalfall. Wir beantragen sie für beide Adressen, sobald der Termin steht, und wenn sich der Umzug verschiebt, kümmern wir uns um die Änderung. Sie merken davon idealerweise nur eines: Der LKW steht direkt vor der Tür, und die Rampe liegt auf dem Bordstein.

Angebot anfordern

Angebot: Halteverbotszone

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Für Halteverbotszone genügen uns Adressen, Etagen und der Wunschtermin, alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.

Lieber am Telefon? Unter 030 754367317 erreichen Sie uns Täglich von 11:00 bis 24:00 Uhr erreichbar, Sonntag eingeschlossen.

Kurz gefasst

Antrag, Schilder, Aufbau und Abbau, mit vier Werktagen Vorlauf. Nennen Sie uns Termin und beide Adressen, dann stellen wir den Antrag noch am selben Werktag.

Betrieb: Aktiv Berlin Umzüge & Entrümpelung, Wollankstraße 27, 13359 Berlin. Telefonisch erreichbar Täglich von 11:00 bis 24:00 Uhr erreichbar, Sonntag eingeschlossen.

Die häufigsten Fragen zur Halteverbotszone

Kann ich die Zone auch selbst beantragen?
Ja, der Antrag geht beim Bezirk auch ohne uns. Sie müssen dann aber selbst Schilder besorgen, sie zwei Tage vorher aufstellen, das Aufstellen dokumentieren und sie hinterher wieder abbauen.
Wie kurzfristig ist eine Zone noch möglich?
Vier Werktage sind das Minimum, kürzer geht praktisch nie. Fragen Sie trotzdem an: Wenn die Zone nicht mehr klappt, planen wir den Ablauf mit längerem Tragweg oder Möbellift.
Gilt die Zone auch am Sonntag oder an einem Feiertag?
Ja, sie gilt für den beantragten Zeitraum, unabhängig vom Wochentag. Nur die Bearbeitung im Amt läuft an Werktagen, deshalb verschiebt ein Feiertag den letzten möglichen Antragstag nach vorn.
Darf ein Auto stehen bleiben, das schon vor den Schildern dort stand?
Ja, dieses Fahrzeug hat Bestandsschutz und darf nicht umgesetzt werden. Genau deshalb fotografieren wir beim Aufstellen die Zone samt Kennzeichen mit Datum und Uhrzeit.
Was passiert, wenn der Umzugstermin verschoben wird?
Sagen Sie uns so früh wie möglich Bescheid. Eine Änderung des Zeitraums ist möglich, braucht aber wieder Vorlauf, und die Schilder müssen erneut rechtzeitig vor dem neuen Termin stehen.