Was Lagerraum mieten bei uns bedeutet
Wer nach Lagerraum in Berlin sucht, denkt meistens an eine abschließbare Kammer, die man für einen Monatspreis anmietet. Bei uns funktioniert es anders, und der Unterschied ist kein Detail: Sie mieten keine Fläche, sondern geben Ihre Sachen in Verwahrung. Wir holen sie ab, stellen sie im Lager zusammen und geben sie zum vereinbarten Termin wieder heraus.
Das hat einen handfesten Preisvorteil. Bei einer gemieteten Kammer zahlen Sie die Grundfläche, egal wie voll sie ist. Sechs Quadratmeter kosten sechs Quadratmeter, auch wenn die Hälfte davon Luft ist, und die Höhe unter der Decke bleibt fast immer ungenutzt, weil niemand freiwillig auf einer Leiter stapelt. Wir rechnen mit dem, was tatsächlich belegt ist, und stapeln in die Höhe, weil das unsere Arbeit ist.
Der zweite Unterschied ist die Laufzeit. Es gibt keinen Vertrag, den Sie zum Monatsende kündigen müssen, und keine Mindestlaufzeit von drei oder sechs Monaten. Sie melden sich, wenn Sie Ihre Sachen zurückhaben wollen, und ab diesem Tag läuft nichts mehr weiter.
Laufzeit, Verlängerung und Ende der Lagerung
Zu Beginn nennen Sie uns einen groben Zeitraum. Diese Angabe ist eine Planungsgröße und keine Bindung: Wir brauchen sie, um zu wissen, wie weit hinten im Lager Ihre Sachen stehen dürfen. Was drei Tage bleibt, steht anders als das, was ein halbes Jahr bleibt. Auf den Preis wirkt sich die Schätzung nicht aus, abgerechnet wird die Zeit, die tatsächlich vergangen ist.
Verlängerungen sind der Normalfall und kein Problem. Baustellen ziehen sich, Schlüsselübergaben verschieben sich, Wohnungsbesichtigungen scheitern. Eine kurze Nachricht genügt, es entstehen keine Gebühren für die Änderung, sondern nur die zusätzliche Lagerzeit. Überschreitet die Verlängerung die Grenze von etwa acht Tagen, wechselt die Rechnung von allein auf den Monatspreis, weil dieser dann weniger kostet als die Summe der Tage.
Für die Zustellung planen Sie bitte ein paar Tage Vorlauf ein. Am gleichen Tag geht es nur, wenn zufällig ein Fahrzeug frei ist. Zwei bis drei Werktage sind eine realistische Ansage, zum Monatswechsel eher eine Woche, weil dann alle Fahrzeuge auf Umzügen unterwegs sind.
| Gegenstand | Möglich | Hinweis |
|---|---|---|
| Möbel, Hausrat, Kartons | Ja | Der Regelfall, ohne Auflagen |
| Waschmaschine, Trockner | Ja | Trommel mit Transportsicherung fixieren |
| Kühlschrank, Gefriertruhe | Ja | Nur abgetaut, trocken und mit offener Tür |
| Akten und Ordner | Ja | In geschlossenen Kartons, nicht lose |
| Lebensmittel | Nein | Zieht Ungeziefer an, auch ungeöffnet |
| Benzin, Gas, Lösemittel | Nein | Entzündlich, im Lager nicht zulässig |
| Pflanzen und Tiere | Nein | Im Lager gibt es kein Licht und keine Pflege |
Im Zweifel fragen Sie vorher. Ein kurzer Anruf ist einfacher, als ein Gerät am Abholtag stehen zu lassen.
Was eingelagert werden darf und was nicht
Die meisten Haushaltsgegenstände sind unkritisch. Es gibt aber eine kurze Liste von Dingen, die wir nicht annehmen, und die Gründe dafür sind praktischer Natur: Sie gefährden entweder das Lager oder das Lagergut der anderen Kunden.
Verderbliches bleibt draußen. Lebensmittel, auch ungeöffnete Konserven in Kartons vergessen, ziehen Ungeziefer an und riechen nach zwei Wochen durch die halbe Halle. Entzündliches bleibt ebenfalls draußen: Benzinkanister, Gasflaschen, Spiritus, halbvolle Farb- und Lösemitteldosen. Kühlschrank und Gefriertruhe nehmen wir gern, aber nur vollständig abgetaut, trocken gewischt und mit offener Tür. Ein Gerät, das mit Restwasser und geschlossener Dichtung eingelagert wird, ist nach vier Wochen ein Schimmelherd.
Bargeld, Schmuck, Urkunden und Datenträger mit persönlichen Daten sollten Sie behalten. Nicht weil das Lager unsicher wäre, sondern weil solche Dinge in eine Schublade gehören, an die Sie jederzeit kommen. Das gilt auch für Medikamente und für alles, was einen Sammlerwert hat, den niemand nachweisen kann.
- Möbel, Matratzen, Teppiche, Lampen und Hausrat in Kartons
- Elektrogeräte, Waschmaschine mit gesicherter Trommel, Kühlgeräte nur abgetaut
- Fahrräder, Sportgeräte, Kinderwagen, Werkzeugkisten
- Nicht möglich: Lebensmittel und alles Verderbliche
- Nicht möglich: Benzin, Gas, Spiritus, Farben und Lösemittel
- Nicht möglich: Tiere, Pflanzen, Waffen und Munition
Für eine lange Lagerzeit packt man anders
Für den Umzug am nächsten Tag reicht ein Karton, der bis zum Abend hält. Für sechs Monate im Lager gelten andere Regeln, und der Unterschied kostet Sie nur ein wenig Zeit beim Packen.
Kartons werden bei langer Lagerung nicht randvoll gefüllt, sondern so, dass der Deckel plan schließt und der Karton stapelbar bleibt. Ein bauchiger Karton in der dritten Lage gibt nach und reißt die Stapel darüber mit. Bücher gehören in kleine Kartons, sonst hebt sie niemand mehr, und schwer kommt grundsätzlich nach unten.
Textilien und Polster wollen atmen. Sofa und Matratze in dichte Folie zu wickeln, ist der klassische Fehler: Unter der Folie sammelt sich Restfeuchte, die nicht mehr weg kann. Wir nehmen dafür Möbeldecken. Wäsche und Kleidung packen Sie besser in Kartons oder Kleiderboxen als in Müllsäcke, in denen sie nach Wochen muffig werden.
Alles, was auslaufen kann, wird vorher geleert: Waschmaschinenschlauch, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Vasen. Schrauben und Kleinteile von zerlegten Möbeln kommen in einen Beutel, der mit Klebeband am jeweiligen Möbelstück befestigt wird. Nach vier Monaten weiß niemand mehr, welche Schraube zu welchem Regal gehört.
Versicherung und Haftung
Für Transport und Lagerung gilt die gesetzliche Haftung des Spediteurs. Sie ist der Höhe nach begrenzt und richtet sich nach dem Gewicht des Guts, nicht nach seinem Wert. Das reicht für einen normalen Hausstand aus und ist ausdrücklich keine Vollkaskodeckung.
Wer besonders wertvolle Einzelstücke einlagert, sollte darüber vorher sprechen. Ein Flügel, eine Sammlung oder Kunst gehören mit Wert und Zustand aufgeschrieben, damit im Schadensfall nicht die Erinnerung gegen die Erinnerung steht. Fotografieren Sie teure Stücke vor der Abholung, das dauert fünf Minuten und ist die beste Absicherung, die es gibt.
Prüfen Sie außerdem Ihre Hausratversicherung. Viele Verträge decken eingelagertes Gut für eine begrenzte Zeit als Außenversicherung mit ab. Ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das schneller als jede Broschüre und kostet nichts.